VfL Rathenow ist Vorreiter im Havelland

VfL Rathenow ist Vorreiter im Havelland

VfL Rathenow ist Vorreiter im Havelland

Rathenower Leichtathleten bekommen das „Gütesiegel Kinderschutz“ verliehen

Von Christoph Laak

Rathenow. Die Leichtathleten des VfL Rathenow haben in diesem Jahr das erstmals verliehene Gütesiegel Kinderschutz vom Kreissportbund Havelland (KSB) erhalten. Damit sind die Sportler vom Schwedendamm Vorreiter für das gesamte Havelland. Im Verein trainieren über 80 Kinder und Jugendliche unter gut zehn Übungsleitern.

„Das Gütesiegel hat sicherlich eine gewisse Symbolik und auch eine gewisse Strahlkraft. Vor allem den Eltern soll auch bewusst sein, dass wir das machen und uns der Kinderschutz sehr wichtig ist“, schätzte der Rathenower Vereinsvorsitzende Nico Streng, bei der Übergabe am vergangenen Mittwoch ein. Wo das Zertifikat angebracht wird steht noch nicht genau fest, Nico Streng hat sich darüber aber schon Gedanken gemacht. „Wir werden es vermutlich in den Vereinsraum hängen. Es soll ja zu sehen sein.“

Das Gütesiegel wurde von Nicole Oetzmann, Netzwerkkoordinatorin Frühe Hilfen/Kinderschutz des Landkreises Havelland, und Martin Skowronek vom KSB ins Leben gerufen. Kurse für Vereine, welche sich für das Gütesiegel interessieren, geben beide gemeinsam. „Wir haben das Konzept zum Gütesiegel zusammen erarbeitet und stellen es den Vereinen vor“, so Skowronek. Beim VfL Rathenow ist das Thema Kinderschutz auch in der Vereinssatzung verankert. „Das hatten wir vor zwei Jahren auf einer Mitgliederversammlung beschlossen. Bisher wurde das auch sehr gut angenommen und wir haben auch eine feste Ansprechpartnerin im Verein. Wir sind natürlich stolz darauf, der erste Verein im Havelland zu sein“, verrät Nico Streng. Isabel Schmidt ist für die Kinder und Jugendlichen immer ansprechbar. „Wir haben uns für das Thema Kinderschutz auch extra ein Telefon zugelegt, auf dem mich die Kinder erreichen können. Ich hoffe, dass wir als VfL Rathenow mit dem Gütesiegel eine gewisse Signalwirkung verbreiten können und einige Vereine nachziehen werden“, erzählt die junge Frau.

Laut KSB haben bisher knapp 20 Vereine am Gütesiegel Interesse bekundet und sich den Kinderschutzordner zukommen lassen. „Wo die Vereine stehen kann ich allerdings nicht einschätzen. Mit dem Kinderschutzordner erhalten unsere Sportvereine einen Leitfaden, um sich intensiv mit diesem Thema Kinderschutz im Sportverein auseinandersetzen. Unser Anliegen ist es, vor allem präventiv wirksam zu sein und im Falle eines Falles sicher agieren zu können“, erklärt Martin Skowronek vom Kreissportbund. An Schulungen zum Thema Kinderschutz haben schon neun Vereine aus dem Havelland teilgenommen.

„Unser Ziel ist es, dass alle Sportvereine im Landkreis Havelland nach der Richtlinie des Gütesiegels Kinderschutzes arbeiten und wir das Gütesiegel in den nächsten Jahren vielfach vergeben können“, so Skowronek.

Der Anfang ist auf jeden Fall gemacht, könnten weitere Vereine in der kommenden Zeit folgen. „Ich kann die Vereine auch nur ermutigen. Es sieht zwar schwer aus ein Konzept zu erarbeiten, aber man muss erstmal anfangen. Dann geht es“, schätzt Martin Skowronek abschließend ein.

Quellenangabe: Westhavelländer vom 13.06.2020

Isabel Schmidt (2.v.l) bei der Übergabe des Zertifikates durch Martin Skowronek, Jörg Wartenberg und Nicole Oetzmann (v.l) foto. Christoph Laak

„Havelland läuft gemeinsam einsam“

„Havelland läuft gemeinsam einsam“

``Havelland läuft gemeinsam einsam``

Ausschreibung „Havelland läuft gemeinsam einsam“

 

Die Aktion Havelland läuft gemeinsam einsam wurde vom Kreissportbund Havelland ins Leben gerufen. Hiermit soll auch in Zeiten der Corona-Krise, die momentan zum einsamen Laufen verpflichtet, das Gemeinschaftsgefühl von Läuferinnen und Läufern erhalten bleiben.

 

Teilnahmebedingungen:

Teilnehmen können Läufer und Walker jeden Geschlechts und Alters. Für die Teilnahme ist die kostenlose Registrierung bei www.strava.com, einem sozialen Netzwerk zur Aufzeichnung sportlicher Aktivitäten, erforderlich. Hier tritt man der Gruppe (Club)  „Havelland läuft gemeinsam einsam bei (www.strava.com/clubs/ksb-havelland).

 

Die einzelnen Aktivitäten können manuell eingegeben oder automatisiert über Fitnessuhren und Smartphones registriert werden. Bei der Eingabe der Aktivität ist die Angabe der Laufkilometer ausreichend.

 

Auf der Seite der Laufgruppe Havelland läuft gemeinsam einsam werden in einer „Bestenliste“ die gelaufenen Kilometer aller Gruppenmitglieder für die aktuelle und die vergangene Woche angezeigt. Die Gesamtkilometer (z.B. Jahr 2020) sind für jedes Gruppenmitglied individuell hinterlegt.

 

Zeitraum: Die Aktion startet am 6. April 2020 und endet am 31.10.2020 (auch wenn man dann hoffentlich schon wieder lange gemeinsam laufen kann).

 

Havellandcup: Neben dem vorrangigen Gemeinschaftsgefühl ist die Aktion auch ein Ersatz bzw. eine Ergänzung für den Havellandcup 2020 (Infos unter http://www.sc-ketzin.de/seite/378818/havellandcup.html). Die ersten beiden Läufe wurden bereits abgesagt und ob die kommenden Läufe im Juni durchgeführt werden können, ist sehr ungewiss. Wenn jedoch mindestens 3 Teilnahmen möglich sind, gelten für den diesjährigen Havellandcup folgende Regeln:

 

Alle Teilnehmer/-innen mit mindestens 3 Teilnahmen erhalten eine Urkunde und eine Medaille. Die 6 Teilnehmer/-innen über 15 Jahre und die 3 Teilnehmer/-innen unter 16 Jahre mit 3 Teilnahmen und den meisten absolvierten Kilometern im Rahmen der Aktion „Havelland läuft gemeinsam einsam“ erhalten zusätzlich einen Sonderpreis.

 

Hinweis: Wer sich neu auf www.strava.com registriert und zusätzlich auch am Havellandcup teilnehmen möchte, fügt bei der Registrierung seinem Nachnamen den Zusatz HVL an (z.B. Max Mustermann HVL).

 

Kontakt:

 

Fragen zur Aktion „Havelland läuft gemeinsam einsam“ können per E-Mail an

sportbeauftragter@ketzin.de gerichtet werden.

 

Kreissportbund Havelland e.V.

Gesetzesänderung zur Vereinfachung von Mitgliederversammlungen

Gesetzesänderung zur Vereinfachung von Mitgliederversammlungen

Gesetzesänderung zur Vereinfachung von Mitgliederversammlungen

GESETZESÄNDERUNG ZUR VEREINFACHUNG VON MITGLIEDERVERSAMMLUNGEN

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der gleich zwei akute Probleme von Vereinen in der „Corona-Krise“ beheben soll: die Beschlussfassung ohne Versammlung und die automatische Amtszeitverlängerung, wenn keine Neuwahl des Vorstands möglich ist.

Der Entwurf eines „Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ soll noch diese Woche verabschiedet werden. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat am Mittwochmittag einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918110.pdf).


Vom BGB abweichende Neuregelungen

Artikel 2, § 5 des Gesetzes gilt zunächst nur für Mitgliederversammlungen, die 2020 stattfinden, und hat folgenden Wortlaut:

(1) Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.
(2) Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen,
1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder
2. ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben.
(3) Abweichend von § 32 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.

Automatische Verlängerung der Amtszeit

Die meisten Vereinssatzungen sehen eine feste Amtszeit für den Vorstand vor – auch wenn das gesetzlich nicht erforderlich ist. Bei einer solchen Amtszeitbegrenzung empfiehlt sich eine Verlängerungsklausel, nach der der Vorstand bis zur Neuwahl im Amt bleibt. Leider fehlt diese Klausel in manchen Satzungen.

Das hat problematische Folgen: Die Amtszeit endet dann automatisch und der Verein ist ohne rechtmäßigen Vorstand. Leider führt das aktuelle Versammlungsverbot nicht selten zu genau diesem Zustand.

Artikel 2, § 5 Abs. 1 des Gesetzes ermöglicht, dass Vorstandsmitglieder auch nach Ablauf ihrer Amtszeit zunächst im Amt bleiben, d.h. eine Wieder- oder Neubestellung nicht zwingend erforderlich ist, um den Verein handlungsfähig zu erhalten.

Hinweis: Natürlich kann kein Vorstandsmitglied zur Fortsetzung des Amts gezwungen werden. Er müsste dann aber, wenn die Neuregelung in dieser Form in Kraft tritt, ausdrücklich zurücktreten. Dazu genügt eine formlose Erklärung einem anderen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied gegenüber.

Virtuelle Mitgliederversammlung

Dass eine virtuelle Mitgliederversammlung (d.h. mit internetzgestützten Kommunikationsmedien, wie z.B. Videokonferenz o.ä.) zulässig ist, hat die Rechtsprechung bereits bestätigt (Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 27.09.2011, I-27 W 106/11). Allerdings ist dafür bisher eine entsprechende Satzungsregelung unverzichtbar.

Artikel 2, § 5 Abs. 2 Nr. 1 soll virtuelle Versammlungen der Präsenzversammlung gleichstellen. Für gültige Beschlusse ohne Zusammenkunft der Mitglieder ist dann weder eine besondere Satzungsgrundlage noch – wie bei der bisherigen schriftlichen Beschlussfassung – die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich. Nach § 28 BGB würde diese Regelungen auch für Vorstandsitzungen gelten.

Hinweis: Ungeklärt ist aber die Frage, ob das umstandslos auch für Vereine gilt, bei denen einen nennenswerte Zahl von Mitgliedern nicht über die Voraussetzungen für eine Teilnahme an einer virtuellen Versammlung verfügt (fehlende technische Ausstattung und Kenntnisse). Dann kann eine virtuelle Versammlung eine „besondere Erschwernis“ für die Teilnahme darstellen und die Beschlüsse zwar nicht nichtig (von vornherein unwirksam), aber anfechtbar machen.

Unser Tipp: Im Zweifel sollte dann – die künftig mögliche – vereinfachte schriftliche Beschlussfassung gewählt oder die virtuelle Versammlung zumindest dadurch ergänzt werden.

Schriftliche Beschlussfasssung wird vereinfacht

Auch die schriftliche Beschlussfassung soll durch die Neuregelung vereinfacht werden. Bisher verlangt § 32 Abs. 2 BGB bei einer schriftlichen Beschlussfassung die Einstimmigkeit. Es müssen also alle Mitglieder dem Beschluss zustimmen. Bereits eine einzige Enthaltung führt zum Scheitern des Beschlusses.

Das soll sich durch Artikel 2, § 5 Abs. 3 des Gesetzes ändern. Danach ist ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt (also angeschrieben) wurden und bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben. Es gelten die üblichen Mehrheitserfordernisse – also in den meisten Fällen eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen

Verlangt ist nur die Textform. Es ist also keine Unterschrift erforderlich. Damit kommen für die Beteiligung an der Abstimmung auch E-Mail und andere elektronische Textmedien (z.B. SMS oder WhatsApp) in Frage.

Zusätzlich wird es durch Abs. 2 Nr. 2 möglich, dass einzelne Mitglieder ihre Stimmen im Vorfeld einer (virtuellen oder physischen) Versammlung schriftlich abgeben. Es sind so auch Mischformen aus virtueller Versammlung und schriftlicher Beschlussfassung möglich. Das gilt auch für Vorstandssitzungen.

 

Quelle: www.vereinsknowhow.de

Landessportbund gibt Vereinen online Hilfe

Landessportbund gibt Vereinen online Hilfe

Landessportbund gibt Vereinen online Hilfe

Potsdam. Der Landessportbund Brandenburg (LSB) hat seinen Mitgliedern in der für sie schwierigen Zeit aufgrund der Coronakrise Online-Hilfe angeboten. Gemeinsam mit Partnern habe der LSB daher auf der eigenen Homepage https://lsb-brandenburg.de/ für die Vereine existenzielle Themen aufbereitet und Fragen beantwortet – unter anderem auch zur Kurzarbeit in Sportvereinen. „Die Antworten sollen den Mitgliedern des Sportlandes durch den aktuell so veränderten Alltag helfen.“

Kreissportbund mit neuem Vorstand und neuem Logo

Kreissportbund mit neuem Vorstand und neuem Logo

Kreissportbund mit neuem Vorstand und neuem Logo

 

 

 

Am Mittwoch, 04. März, hatte der Kreissportbund Havelland (KSB) zum diesjahrigen Kreissporttag ins Landgasthof  „Deutsches Haus“ nach Haage eingeladen. Der Vorstand gab dabei einen Überblick über die KSB- sowie KSJ-Aktivitaten im Jahr 2019 und schaute auch auf das laufende Jahr.

 

 

 

Auf der Tagesordnung standen in diesem Jahr zudem Vorstandswahlen und die Wahl des neuen KSB-Logos. In ihrem Amt bestätigt wurden dabei der 1. Vorsitzende Jörg Wartenberg und Kassenwart Jens Petzold. Die Position des 2. Vorsitzenden übernimmt ab sofort Sven Steller. Weitere Vorstandstätigkeiten übernehmen weiterhin Eckard Willke, Heike Wilisch und Olaf Kosater.
Neu in den Vorstand gewählt wurden Robert Marnitz, Burkhard Severon und Markus Rohrbeck.

Der neu gewählte Vorstand des Kreissportbundes mit dem neuen Logo.
Eckhard Wilke, Heike Wilisch, Burkhard Severon, Jens Petzold, Jörg Wartenberg, Robert Marnitz, Markus Rohrbeck, Olaf Kosater, Sven Steller (v.links n. rechts)

Seminare Kinderschutz

Seminare Kinderschutz

Gütesiegel Kinderschutz

Kompakt-Seminar zum Kinderschutz im Sport / Grundlagen zum „Gütesiegel Kinderschutz“ (3 Unterrichtseinheiten)

Mit diesem Seminar machen Sie den ersten Schritt für einen aktiven Kinderschutz im Sportverein bzw. zur Erlangung des „Gütesiegels Kinderschutz“ im Havelland.  Wir bieten Ihnen als am Kinderschutz interessierter Vereinsvertreter, Trainer, Jugendwart – oder vielleicht schon Kinderschutzbeauftrager des Vereins, die Möglichkeit, sich mit folgenden Themen zu befassen und ein Netzwerk zum Thema Kinderschutz aufzubauen:

1) Kindeswohlgefährdung – Was ist das eigentlich?

2) Der rechtliche Rahmen – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

3) Kindeswohlgefährdung im Sport und sexuelle Gewalt im Sportverein

4) Kindeswohlgefährdung – Was tue ich bei einem Verdachtsfall?

5) Persönliche Eignung

6) Effektiver Kinderschutz im Sportverein – Verhaltensregeln zum Kindeswohl

7) Merkblatt zur Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes

Sie können zwischen folgenden Terminen wählen:

Termine der Ausbildung

28.10.2021 – 17 Uhr

Ausbildungsort:

Havelrestaurant Schwedendamm, Rathenow

Lehrgangsgebühr:

Kostenfrei für Mitglieder in Sportvereinen des KSB Havelland
25,- € für Nichtmitglieder

Kinderschutz Download

Kinderschutz Download

So lief die 23. Sportlerehrung im Havelland (mit Galerie)

So lief die 23. Sportlerehrung im Havelland (mit Galerie)

23. Sportlerehrung im Havelland

Rathenow, 15.02.2020,

die 23. Sportlerehrung des Kreissportbundes und des Landkreises Havelland wurde erfolgreich durchgeführt.
Mehr als 100 Sportlerinnen und Sportler bzw. ehrenamtliche Sportfunktionäre wurden an diesem Tag für ihre herausragenden Leistungen im Jahr 2019 ausgezeichnet.

Über den nachfolgenden Link finden Sie den Bericht inkl. Bildergalerie der Märkischen Allgemeinen Zeitung.

Abenteuercamp 2020 – actionreiche Sommerferien mit KSJ!

Abenteuercamp 2020 – actionreiche Sommerferien mit KSJ!

Abenteuercamp 2020

Auch in den Sommerferien 2020 gibt es das vom Horizont e.V. und Kreissportjugend Havelland organisierte Ferienlager „Abenteuercamp“. Das Camp bietet Platz für ca. 60 Kinder zwischen 9 und 13 Jahren (siehe aktuelle Ausschreibung im Anhang). Neben 8 Betreuer/ innen der Kreissportjugend fahren auch jede Menge Spiel- und Sportmaterialien mit dem Spielmobil ins Camp. Wir sind im direkt am Beetzsee gelegenen Ferienort der „Perspektivfabrik“ Mötzow zu Gast, der neben hervorragenden Bademöglichkeiten ein riesiges Außengelände für vielfältigste Aktivitäten bereithält.

Die Teilnehmer/innen verbringen eine unbeschwerte Woche (7 Übernachtungen mit Vollpension) in Bungalows bzw. Mehrbettzimmern. Neben vielen thematischen Spiel-, Sport- und Bastelaktionen vor Ort, erwartet die Teilnehmer/innen ein Tagesausflug (je nach Programmgestaltung) zu einem Ausflugsziel in der Region und natürlich auch eine Nachtwanderung und eine Abschlussdisco.

Das Abenteuercamp 2020 wird vom 27.06. – 04.07.2020  (1. Ferienwoche) in der Perspektivfabrik Mötzow stattfinden. Weitere Details entnehmen Sie bitte unserer Ausschreibung.

Mitgliederversammlung der Kreissportjugend und des Kreissportbundes Havelland

Mitgliederversammlung der Kreissportjugend und des Kreissportbundes Havelland

Kreissporttag am 04.03.2020

Wir laden die Delegierten des Kreissportbundes Havelland e.V. zum Kreissporttag 2020 am Mittwoch, 04. März 2020, 18.00 Uhr im Landgasthof „Deutsches Haus“ in 14662 Mühlenberge/OT Haage, Birkenstraße 13 herzlich ein.

Alle Delegierten haben am 29.01.2020 die Einladung per Post zugesendet bekommen. Neben den Rechenschafts- und Finanzberichten des Vorstandes wird der Haushaltsplan für das Jahr 2020 vorgelegt. Des Weiteren wird der Vorstand des KSB für die kommenden 4 Jahre gewählt. Wir freuen uns über die Teilnahme.

Jugendsporttag am 20.02.2020

Wir laden die Delegierten der Kreissportjugend Havelland e.V. zum Jugendsporttag 2020 am Donnerstag, 20. Februar 2020, 17.30 Uhr ins Restaurant „Zum Alten Hafen“ Rathenow, Am Alten Hafen 1, 14712 Rathenow ein.

Alle Delegierten haben am 04.02.2020 die Einladung per Post zugesendet bekommen. Neben den Rechenschafts- und Finanzberichten des Vorstandes wird der Haushaltsplan für das Jahr 2020 vorgelegt. Des Weiteren wird der Vorstand der KSJ für die kommenden 2 Jahre gewählt. Im außerparlamentarischen Teil gibt es einen kurzen Input zum Gütesiegel Kinderschutz im Havelland. Wir freuen uns über die Eure Teilnahme.

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