Online-Jugendsporttag 2021

Online-Jugendsporttag 2021

Kreissportjugend startet ins Jubiläumsjahr

Der Vorstand der Kreissportjugend Havelland e.V. lädt alle Delegierten zum ersten  Online – Jugendsporttag 2021 am Freitag, den 12. Februar 2021 ab 16.15 Uhr in ein Zoom-Meeting ein. Aufgrund der eingeschränkten Möglichkeiten während der Corona-Pandemie entschied sich der Vorstand für die digitale Variante der Versammlung. Alle Delegierten haben am 29.01.2021 die Einladung per Post zugesendet bekommen. Neben den Rechenschafts- und Finanzberichten des Vorstandes wird der Haushaltsplan für das Jahr 2021 vorgelegt. Im vorhergehenden außerparlamentarischen Teil gibt es einen Quiz und Informationen zur Auswertung des Projektes „Sport braucht Dich“. Wir freuen uns über die Eure Teilnahme. Bitte kontaktiert uns per Mail für eine Teilnahme mit Angabe des vollständigen Namens, einer Emailadresse und eures Sportvereins.

News zum HVL-Cup und zur Aktion „Havelland läuft gemeinsam einsam“

News zum HVL-Cup und zur Aktion „Havelland läuft gemeinsam einsam“

``Havelland läuft gemeinsam einsam``

Abschluss Havellandcup 2020

 

Bedingt durch die Corona-Krise hatten wir für den Havellandcup 2020 eine Sonderregelung festgelegt, die auf der Teilnahme an mindestens 3 offiziellen HVL-Cupläufen basierte. Leider war auch dies nicht möglich und es gab überhaupt nur zwei Läufe plus dem speziellen „Corona Verscheuchlauf“ in Seeburg.

Wir wollen dennoch eine Wertung für den Havellandcup 2020 ermöglichen und haben folgendes festgelegt: Alle die sich bei der Aktion „Havelland läuft gemeinsam einsam“ mit dem Zusatz HVL registriert und mindestens an einem Lauf des Havellandcups teilgenommen haben, erhalten eine Urkunde und eine Medaille.

Wir bitten alle, die zu dieser Gruppe gehören, sich per E-Mail an sportbeauftragter@ketzin.de zu wenden, um ihre Adresse zu übermitteln.

Weitere Details, auch zur Ermittlung eventueller Sonderpreise, erfolgen dann direkt.

 

 Havelland läuft gemeinsam einsamund das ganz schön weit

 

Die Aktion „Havelland läuft gemeinsam einsam“ vom Kreissportbund Havelland startete am 6. April und endete am 31. Oktober 2020. In dieser Zeit wurden von 90 engagierten Läuferinnen und Läufern sagenhafte 46.661 Kilometer erlaufen. Auch wenn es ein paar nasse Füße gegeben hätte, wäre damit die Erde locker entlang des Äquators umrundet worden.

Zwar endete die Aktion „Havelland läuft gemeinsam einsam“ am 31. Oktober, aber der Club bleibt vorerst bestehen. Wir sind momentan leider wieder in der gleichen Lage wie beim Start der Aktion. In Verbindung mit dem Havellandcup 2021 werden bei Bedarf auch wieder Kilometer gezählt.

 

Hier noch einmal die Teilnahmebedingungen:

Teilnehmen können Läufer und Walker jeden Geschlechts und Alters. Für die Teilnahme ist die kostenlose Registrierung bei www.strava.com, einem sozialen Netzwerk zur Aufzeichnung sportlicher Aktivitäten, erforderlich. Hier tritt man der Gruppe (Club)  „Havelland läuft gemeinsam einsam bei (www.strava.com/clubs/ksb-havelland).

 

Havellandcup 2021

 Da es nicht vorhersehbar ist, ob und wie im nächsten Jahr Laufveranstaltungen und somit auch die Läufe des Havellandcups 2021 stattfinden können, wird die Aktion „Havelland läuft gemeinsam einsam“ ab dem 1.Januar 2021 wieder als mögliche Ergänzung zum Havellandcup durchgeführt.

Wer sich beim Club „Havelland läuft gemeinsam einsam“ registriert oder bereits registriert hat und zusätzlich auch am Havellandcup teilnehmen möchte, fügt bei der Registrierung seinem Nachnamen den Zusatz HVL an (z.B. Max Mustermann HVL).

 Wichtiger Hinweis:

Um die spätere Auswertung der absolvierten Lauf-km zu ermöglichen ist es unbedingt notwendig die Aktivität als „Lauf“ zu deklarieren, ganz egal ob man gelaufen oder gewalkt ist. Nur so können die Kilometer später zugeordnet werden.

 

Kontakt:

Fragen zur Aktion „Havelland läuft gemeinsam einsam“ und dem Havellandcup können per E-Mail an sportbeauftragter@ketzin.de gerichtet werden.

Euer Burkhard Severon (KSB Havelland)

Bewerbung für die Sportlerehrung 2020 beginnt

Bewerbung für die Sportlerehrung 2020 beginnt

Sportlerehrung des Landkreises Havelland 2020

Der Kreissportbund Havelland wird am 13.02.2021 mit verbündeten Partnern die „Sportlerehrung des Landkreises Havelland 2020” im MAFZ Paaren/Glien durchführen.

Bei den sportlichen Leistungen wird dieses Jahr auf  Sieger der Platzierungen 1-3 verzichtet.

 a) Sportler/innen des Jahres 2020 im Landkreis Havelland + Übungsleiter/Trainer

Erwachsene/Senioren                                                         männlich – weiblich – Mannschaft

Nachwuchs Altersklasse bis 19 Jahre                               männlich – weiblich – Mannschaft

 

nach den Kriterien:

Die Mitgliedsorganisationen des KSB Havelland schlagen Sportler/innen und Mannschaften vor, die im Jahr 2020 hervorragende sportliche Leistungen jeglicher Art erzielt haben. Eine Unterscheidung in weiblich/männlich und der Leistungsebene (bis Kreisebene/ab Landesebene) wird in diesem Jahr nicht vorgenommen.

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b) Vorbildliche/r Helfer/in des Sports 2020

nach den Kriterien:

– Organisation von Sportveranstaltungen (Meisterschaften, Veranstaltungen im Sportverein, o.Ä.)

– Organisation des gesellschaftlichen Lebens im Verein

– engagierte Vorstandsarbeit bzw. Jugendarbeit

– engagierte Übungsleitertätigkeit (unabhängig vom sportlichen Erfolg)

– engagierte Jugendleitertätigkeit

– Kampfrichter/in, Schiedsrichter/in, Betreuer/in

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c) Jugendpreis 2020

nach den Kriterien:

– für engagierte Jugendliche im Verein

– Leitung, Begleitung oder Durchführung von Projekten wie internationale Jugendbegegnungen im In- oder

Ausland, Ferienfahrten, Veranstaltungen gegen extremistisches Verhalten, Integrationsmaßnahmen,

Projekte für soziales Engagement

– Höchstalter von 26 Jahren

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d) Sonderpreis der Mittelbrandenburgischen Sparkasse aufgrund Corona-Initiative 2020

nach den Kriterien:

Ausgezeichnet werden kreative Ideen bzw. Hilfsaktionen von Sportvereinen in der Zeit des Lockdowns aufgrund der Corona-Pandemie. Die Aktionen waren keine Einzelaktivitäten, sondern wurden vom Vorstand und den Vereinsmitgliedern getragen. Bei der Ehrungsveranstaltung werden den Gästen bis zu zwei Projekte präsentiert und durch die Mittelbrandenburgische Sparkasse durch einen Geldpreis honoriert.

– Bewerbung durch Sportvereine auf Formblatt bzw. Online-Formular (Art/Umfang der Tätigkeit beschreiben)

– Auswahl von 2 Projekten durch eine Jury

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Wie kann mein Sportverein Vorschläge einreichen?

 

Die Vorschläge erfolgen auf den entsprechenden Formblättern durch die KSB-Mitgliedsvereine. Die Formblätter werden zum einen per E-Mail an die angegebene Vereinsadresse versendet. Des Weiteren stehen die Dokumente ab sofort auf der KSB-Homepage www.ksb-havelland.de (Aktuelle News) zum Download bzw. Ausdrucken zur Verfügung. Im Einzelfall besteht die Möglichkeit, sich die Formblätter per Post zuschicken zu lassen. In diesem Fall bitten wir um eine kurze telefonische Information (03385/ 520 25 50).

 

Bitte die angegebenen Kriterien beachten und bei Eingabe per Hand in Druckschrift ausfüllen. Die Richtigkeit der Angaben wird durch die rechtsverbindliche Unterzeichnung des Vereinsvorstandes bestätigt.

 

Die Vorschläge können per Post an die Geschäftsstelle des Kreissportbundes Havelland bzw. eingescannt per E-Mail an sebastian.ehmke@ksb-havelland.de eingereicht werden. Termin ist der 20.11.2020.

 

Ein Auswahlgremium ermittelt die Sportler/innen, Mannschaften usw. des Jahres 2019.

Alle eingereichten Auszeichnungsvorschläge der Sportvereine erhalten eine Urkunde des KSB Havelland.

 

Im Rahmen einer Ehrungsveranstaltung am 13.02.2021 im MAFZ  Paaren/Glien werden die Platzierten Sportler/innen und Mannschaften mit den entsprechenden Übungsleitern/innen und Trainer/innen, „Vorbildliche Helfer/innen des Sports“  ausgezeichnet sowie die Jugendpreise übergeben.

 

Wir hoffen, dass über das Vorschlagsrecht nach den Kriterien alle Sportabteilungen Deines Sportvereins informiert werden und wünschen uns eine Vielzahl von Vorschlägen zur Auszeichnung.

Online Formular

Sportlerehrung 2020

    Familiensportfest Entfällt

    Familiensportfest Entfällt

    Absage Familiensportfest am Tag der Deutschen Einheit

    Aufgrund der hohen Auflagen bzgl. der Abstands- und Hygieneregeln zur bestmöglichen Eindämmung der COVID-19-Pandemie hat der Kreissportbund Havelland das für den 03.10.2020 geplante Familiensportfest auf dem Rideplatz Rathenow abgesagt. (KSB)

    VfL Rathenow ist Vorreiter im Havelland

    VfL Rathenow ist Vorreiter im Havelland

    VfL Rathenow ist Vorreiter im Havelland

    Rathenower Leichtathleten bekommen das „Gütesiegel Kinderschutz“ verliehen

    Von Christoph Laak

    Rathenow. Die Leichtathleten des VfL Rathenow haben in diesem Jahr das erstmals verliehene Gütesiegel Kinderschutz vom Kreissportbund Havelland (KSB) erhalten. Damit sind die Sportler vom Schwedendamm Vorreiter für das gesamte Havelland. Im Verein trainieren über 80 Kinder und Jugendliche unter gut zehn Übungsleitern.

    „Das Gütesiegel hat sicherlich eine gewisse Symbolik und auch eine gewisse Strahlkraft. Vor allem den Eltern soll auch bewusst sein, dass wir das machen und uns der Kinderschutz sehr wichtig ist“, schätzte der Rathenower Vereinsvorsitzende Nico Streng, bei der Übergabe am vergangenen Mittwoch ein. Wo das Zertifikat angebracht wird steht noch nicht genau fest, Nico Streng hat sich darüber aber schon Gedanken gemacht. „Wir werden es vermutlich in den Vereinsraum hängen. Es soll ja zu sehen sein.“

    Das Gütesiegel wurde von Nicole Oetzmann, Netzwerkkoordinatorin Frühe Hilfen/Kinderschutz des Landkreises Havelland, und Martin Skowronek vom KSB ins Leben gerufen. Kurse für Vereine, welche sich für das Gütesiegel interessieren, geben beide gemeinsam. „Wir haben das Konzept zum Gütesiegel zusammen erarbeitet und stellen es den Vereinen vor“, so Skowronek. Beim VfL Rathenow ist das Thema Kinderschutz auch in der Vereinssatzung verankert. „Das hatten wir vor zwei Jahren auf einer Mitgliederversammlung beschlossen. Bisher wurde das auch sehr gut angenommen und wir haben auch eine feste Ansprechpartnerin im Verein. Wir sind natürlich stolz darauf, der erste Verein im Havelland zu sein“, verrät Nico Streng. Isabel Schmidt ist für die Kinder und Jugendlichen immer ansprechbar. „Wir haben uns für das Thema Kinderschutz auch extra ein Telefon zugelegt, auf dem mich die Kinder erreichen können. Ich hoffe, dass wir als VfL Rathenow mit dem Gütesiegel eine gewisse Signalwirkung verbreiten können und einige Vereine nachziehen werden“, erzählt die junge Frau.

    Laut KSB haben bisher knapp 20 Vereine am Gütesiegel Interesse bekundet und sich den Kinderschutzordner zukommen lassen. „Wo die Vereine stehen kann ich allerdings nicht einschätzen. Mit dem Kinderschutzordner erhalten unsere Sportvereine einen Leitfaden, um sich intensiv mit diesem Thema Kinderschutz im Sportverein auseinandersetzen. Unser Anliegen ist es, vor allem präventiv wirksam zu sein und im Falle eines Falles sicher agieren zu können“, erklärt Martin Skowronek vom Kreissportbund. An Schulungen zum Thema Kinderschutz haben schon neun Vereine aus dem Havelland teilgenommen.

    „Unser Ziel ist es, dass alle Sportvereine im Landkreis Havelland nach der Richtlinie des Gütesiegels Kinderschutzes arbeiten und wir das Gütesiegel in den nächsten Jahren vielfach vergeben können“, so Skowronek.

    Der Anfang ist auf jeden Fall gemacht, könnten weitere Vereine in der kommenden Zeit folgen. „Ich kann die Vereine auch nur ermutigen. Es sieht zwar schwer aus ein Konzept zu erarbeiten, aber man muss erstmal anfangen. Dann geht es“, schätzt Martin Skowronek abschließend ein.

    Quellenangabe: Westhavelländer vom 13.06.2020

    Isabel Schmidt (2.v.l) bei der Übergabe des Zertifikates durch Martin Skowronek, Jörg Wartenberg und Nicole Oetzmann (v.l) foto. Christoph Laak

    „Havelland läuft gemeinsam einsam“

    „Havelland läuft gemeinsam einsam“

    ``Havelland läuft gemeinsam einsam``

    Ausschreibung „Havelland läuft gemeinsam einsam“

     

    Die Aktion Havelland läuft gemeinsam einsam wurde vom Kreissportbund Havelland ins Leben gerufen. Hiermit soll auch in Zeiten der Corona-Krise, die momentan zum einsamen Laufen verpflichtet, das Gemeinschaftsgefühl von Läuferinnen und Läufern erhalten bleiben.

     

    Teilnahmebedingungen:

    Teilnehmen können Läufer und Walker jeden Geschlechts und Alters. Für die Teilnahme ist die kostenlose Registrierung bei www.strava.com, einem sozialen Netzwerk zur Aufzeichnung sportlicher Aktivitäten, erforderlich. Hier tritt man der Gruppe (Club)  „Havelland läuft gemeinsam einsam bei (www.strava.com/clubs/ksb-havelland).

     

    Die einzelnen Aktivitäten können manuell eingegeben oder automatisiert über Fitnessuhren und Smartphones registriert werden. Bei der Eingabe der Aktivität ist die Angabe der Laufkilometer ausreichend.

     

    Auf der Seite der Laufgruppe Havelland läuft gemeinsam einsam werden in einer „Bestenliste“ die gelaufenen Kilometer aller Gruppenmitglieder für die aktuelle und die vergangene Woche angezeigt. Die Gesamtkilometer (z.B. Jahr 2020) sind für jedes Gruppenmitglied individuell hinterlegt.

     

    Zeitraum: Die Aktion startet am 6. April 2020 und endet am 31.10.2020 (auch wenn man dann hoffentlich schon wieder lange gemeinsam laufen kann).

     

    Havellandcup: Neben dem vorrangigen Gemeinschaftsgefühl ist die Aktion auch ein Ersatz bzw. eine Ergänzung für den Havellandcup 2020 (Infos unter http://www.sc-ketzin.de/seite/378818/havellandcup.html). Die ersten beiden Läufe wurden bereits abgesagt und ob die kommenden Läufe im Juni durchgeführt werden können, ist sehr ungewiss. Wenn jedoch mindestens 3 Teilnahmen möglich sind, gelten für den diesjährigen Havellandcup folgende Regeln:

     

    Alle Teilnehmer/-innen mit mindestens 3 Teilnahmen erhalten eine Urkunde und eine Medaille. Die 6 Teilnehmer/-innen über 15 Jahre und die 3 Teilnehmer/-innen unter 16 Jahre mit 3 Teilnahmen und den meisten absolvierten Kilometern im Rahmen der Aktion „Havelland läuft gemeinsam einsam“ erhalten zusätzlich einen Sonderpreis.

     

    Hinweis: Wer sich neu auf www.strava.com registriert und zusätzlich auch am Havellandcup teilnehmen möchte, fügt bei der Registrierung seinem Nachnamen den Zusatz HVL an (z.B. Max Mustermann HVL).

     

    Kontakt:

     

    Fragen zur Aktion „Havelland läuft gemeinsam einsam“ können per E-Mail an

    sportbeauftragter@ketzin.de gerichtet werden.

     

    Kreissportbund Havelland e.V.

    Gesetzesänderung zur Vereinfachung von Mitgliederversammlungen

    Gesetzesänderung zur Vereinfachung von Mitgliederversammlungen

    Gesetzesänderung zur Vereinfachung von Mitgliederversammlungen

    GESETZESÄNDERUNG ZUR VEREINFACHUNG VON MITGLIEDERVERSAMMLUNGEN

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der gleich zwei akute Probleme von Vereinen in der „Corona-Krise“ beheben soll: die Beschlussfassung ohne Versammlung und die automatische Amtszeitverlängerung, wenn keine Neuwahl des Vorstands möglich ist.

    Der Entwurf eines „Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ soll noch diese Woche verabschiedet werden. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat am Mittwochmittag einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918110.pdf).


    Vom BGB abweichende Neuregelungen

    Artikel 2, § 5 des Gesetzes gilt zunächst nur für Mitgliederversammlungen, die 2020 stattfinden, und hat folgenden Wortlaut:

    (1) Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.
    (2) Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen,
    1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder
    2. ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben.
    (3) Abweichend von § 32 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.

    Automatische Verlängerung der Amtszeit

    Die meisten Vereinssatzungen sehen eine feste Amtszeit für den Vorstand vor – auch wenn das gesetzlich nicht erforderlich ist. Bei einer solchen Amtszeitbegrenzung empfiehlt sich eine Verlängerungsklausel, nach der der Vorstand bis zur Neuwahl im Amt bleibt. Leider fehlt diese Klausel in manchen Satzungen.

    Das hat problematische Folgen: Die Amtszeit endet dann automatisch und der Verein ist ohne rechtmäßigen Vorstand. Leider führt das aktuelle Versammlungsverbot nicht selten zu genau diesem Zustand.

    Artikel 2, § 5 Abs. 1 des Gesetzes ermöglicht, dass Vorstandsmitglieder auch nach Ablauf ihrer Amtszeit zunächst im Amt bleiben, d.h. eine Wieder- oder Neubestellung nicht zwingend erforderlich ist, um den Verein handlungsfähig zu erhalten.

    Hinweis: Natürlich kann kein Vorstandsmitglied zur Fortsetzung des Amts gezwungen werden. Er müsste dann aber, wenn die Neuregelung in dieser Form in Kraft tritt, ausdrücklich zurücktreten. Dazu genügt eine formlose Erklärung einem anderen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied gegenüber.

    Virtuelle Mitgliederversammlung

    Dass eine virtuelle Mitgliederversammlung (d.h. mit internetzgestützten Kommunikationsmedien, wie z.B. Videokonferenz o.ä.) zulässig ist, hat die Rechtsprechung bereits bestätigt (Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 27.09.2011, I-27 W 106/11). Allerdings ist dafür bisher eine entsprechende Satzungsregelung unverzichtbar.

    Artikel 2, § 5 Abs. 2 Nr. 1 soll virtuelle Versammlungen der Präsenzversammlung gleichstellen. Für gültige Beschlusse ohne Zusammenkunft der Mitglieder ist dann weder eine besondere Satzungsgrundlage noch – wie bei der bisherigen schriftlichen Beschlussfassung – die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich. Nach § 28 BGB würde diese Regelungen auch für Vorstandsitzungen gelten.

    Hinweis: Ungeklärt ist aber die Frage, ob das umstandslos auch für Vereine gilt, bei denen einen nennenswerte Zahl von Mitgliedern nicht über die Voraussetzungen für eine Teilnahme an einer virtuellen Versammlung verfügt (fehlende technische Ausstattung und Kenntnisse). Dann kann eine virtuelle Versammlung eine „besondere Erschwernis“ für die Teilnahme darstellen und die Beschlüsse zwar nicht nichtig (von vornherein unwirksam), aber anfechtbar machen.

    Unser Tipp: Im Zweifel sollte dann – die künftig mögliche – vereinfachte schriftliche Beschlussfassung gewählt oder die virtuelle Versammlung zumindest dadurch ergänzt werden.

    Schriftliche Beschlussfasssung wird vereinfacht

    Auch die schriftliche Beschlussfassung soll durch die Neuregelung vereinfacht werden. Bisher verlangt § 32 Abs. 2 BGB bei einer schriftlichen Beschlussfassung die Einstimmigkeit. Es müssen also alle Mitglieder dem Beschluss zustimmen. Bereits eine einzige Enthaltung führt zum Scheitern des Beschlusses.

    Das soll sich durch Artikel 2, § 5 Abs. 3 des Gesetzes ändern. Danach ist ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt (also angeschrieben) wurden und bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben. Es gelten die üblichen Mehrheitserfordernisse – also in den meisten Fällen eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen

    Verlangt ist nur die Textform. Es ist also keine Unterschrift erforderlich. Damit kommen für die Beteiligung an der Abstimmung auch E-Mail und andere elektronische Textmedien (z.B. SMS oder WhatsApp) in Frage.

    Zusätzlich wird es durch Abs. 2 Nr. 2 möglich, dass einzelne Mitglieder ihre Stimmen im Vorfeld einer (virtuellen oder physischen) Versammlung schriftlich abgeben. Es sind so auch Mischformen aus virtueller Versammlung und schriftlicher Beschlussfassung möglich. Das gilt auch für Vorstandssitzungen.

     

    Quelle: www.vereinsknowhow.de

    Landessportbund gibt Vereinen online Hilfe

    Landessportbund gibt Vereinen online Hilfe

    Landessportbund gibt Vereinen online Hilfe

    Potsdam. Der Landessportbund Brandenburg (LSB) hat seinen Mitgliedern in der für sie schwierigen Zeit aufgrund der Coronakrise Online-Hilfe angeboten. Gemeinsam mit Partnern habe der LSB daher auf der eigenen Homepage https://lsb-brandenburg.de/ für die Vereine existenzielle Themen aufbereitet und Fragen beantwortet – unter anderem auch zur Kurzarbeit in Sportvereinen. „Die Antworten sollen den Mitgliedern des Sportlandes durch den aktuell so veränderten Alltag helfen.“

    Kreissportbund mit neuem Vorstand und neuem Logo

    Kreissportbund mit neuem Vorstand und neuem Logo

    Kreissportbund mit neuem Vorstand und neuem Logo

     

     

     

    Am Mittwoch, 04. März, hatte der Kreissportbund Havelland (KSB) zum diesjahrigen Kreissporttag ins Landgasthof  „Deutsches Haus“ nach Haage eingeladen. Der Vorstand gab dabei einen Überblick über die KSB- sowie KSJ-Aktivitaten im Jahr 2019 und schaute auch auf das laufende Jahr.

     

     

     

    Auf der Tagesordnung standen in diesem Jahr zudem Vorstandswahlen und die Wahl des neuen KSB-Logos. In ihrem Amt bestätigt wurden dabei der 1. Vorsitzende Jörg Wartenberg und Kassenwart Jens Petzold. Die Position des 2. Vorsitzenden übernimmt ab sofort Sven Steller. Weitere Vorstandstätigkeiten übernehmen weiterhin Eckard Willke, Heike Wilisch und Olaf Kosater.
    Neu in den Vorstand gewählt wurden Robert Marnitz, Burkhard Severon und Markus Rohrbeck.

    Der neu gewählte Vorstand des Kreissportbundes mit dem neuen Logo.
    Eckhard Wilke, Heike Wilisch, Burkhard Severon, Jens Petzold, Jörg Wartenberg, Robert Marnitz, Markus Rohrbeck, Olaf Kosater, Sven Steller (v.links n. rechts)

    So lief die 23. Sportlerehrung im Havelland (mit Galerie)

    So lief die 23. Sportlerehrung im Havelland (mit Galerie)

    23. Sportlerehrung im Havelland

    Rathenow, 15.02.2020,

    die 23. Sportlerehrung des Kreissportbundes und des Landkreises Havelland wurde erfolgreich durchgeführt.
    Mehr als 100 Sportlerinnen und Sportler bzw. ehrenamtliche Sportfunktionäre wurden an diesem Tag für ihre herausragenden Leistungen im Jahr 2019 ausgezeichnet.

    Über den nachfolgenden Link finden Sie den Bericht inkl. Bildergalerie der Märkischen Allgemeinen Zeitung.

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